• KFZ-GUTACHTER TOBIAS REDDIG

Unfallschaden

Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt?

Halten Sie den Unfallschaden fest!

Gerade vermeintlich kleinere Schäden wachsen sich im Laufe der Schadensregulierung oft zu ungeahnten Problemfällen aus. Leider treffe ich immer wieder auf Unfallgeschädigte, die schlechte Erfahrungen mit Versicherungen in der Schadensabwicklung gemacht haben, obwohl eigentlich alles klar war: Alle Unfallteilnehmer waren sich über die Schuldfrage einig, die Werkstatt hatte einen Kostenvoranschlag erstellt und die gegnerische Versicherung „grünes Licht“ zur Schadensbehebung gegeben. Doch als sie die Rechnung einreichen, will die Versicherung den Schaden plötzlich nicht mehr übernehmen.

Ärgerlich, wenn jetzt der Schaden nicht ausreichend dokumentiert wurde, zwischenzeitlich aber fachgerecht beseitigt wurde und Sie sich in der Diskussion mit der Versicherung auf das Erinnerungsvermögen Ihrer Werkstatt verlassen müssen.

Keine Komplikationen dank Gutachten

Unabhängig und kompetent erstelle ich Ihnen ein fachgerecht bebildertes Gutachten, dass alle Schäden detailliert festhält und bewertet. So können Sie sicher sein, dass es in der Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung nicht zu bösen Überraschungen kommt. Und das Beste: Es kostet Sie nichts.

Warum?

Weil Sie das Recht haben, im Schadensfall einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Stellen Sie sicher, dass Sie auch fachlich „auf Augenhöhe“ mit der gegnerischen Versicherung sind. Statt auf den Gutachter der Versicherung oder die Schadensbewertung einer Werkstatt zu vertrauen, die die gegnerische Versicherung vorschlägt, nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch!

Als unabhängiger und zertifizierter Gutachter biete ich Ihnen und Ihrer Werkstatt das höchste Maß an Sicherheit in der Schadensfeststellung. Selbst wenn im Rahmen der Schadensbeseitigung weitere, bis dahin nicht sichtbare Schäden auftauchen sollten, werden sie umgehend von mir begutachtet und dokumentiert. So stelle ich für Sie sicher, dass die Versicherung auch die zusätzlich entstehenden Kosten übernimmt. Auch Ihre Werkstatt wird sich freuen, wenn Sie einen Gutachter zu Rate ziehen. Durch ein neutrales Gutachten kann sie sich voll auf die Schadensbeseitigung konzentrieren. Es besteht für sie nicht das Risiko, auf eventuellen Zusatzkosten „sitzenzubleiben“. Auch sie kann verdeckte Unfallschäden nicht vorab erkennen. Hat sie aber einen verbindlichen Kostenvoranschlag abgegeben, kann sie später auftretende Schäden nicht zusätzlich abrechnen und bleibt auf diesen (Mehr)Kosten sitzen.

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