• KFZ-GUTACHTER TOBIAS REDDIG

Prognoserisiko

Prognoserisiko

Manchmal ist der Schaden später größer, als er vorher scheint. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Das Prognoserisiko trägt der Schädiger. Denn das Recht auf den Gutachter basiert auf dem Gedanken der Waffengleichheit. Der Geschädigte ist Laie, die Versicherung ist aufgerüstet mit Experten. Der Laie steht hohem technisch-kalkulatorischem Sachverstand gegenüber, dem er nicht trauen muss. Er darf „aufrüsten“ und sich den ihm fehlenden Sachverstand hinzukaufen. Genauso wird auch das Recht auf den Rechtsanwalt begründet. Wenn das Recht auf die Beiziehung eines neutralen Gutachters damit begründet wird, dass der Geschädigte die ihm fehlenden Kenntnisse hinzukaufen darf, dann ist es eine zwingende Folge, dass er den Ergebnissen des Gutachtens Glauben schenken darf. Auf der Grundlage der Expertise darf er Entscheidungen fällen. Zeigt sich dann im Nachhinein, dass weitere Schadenzonen vorhanden sind, die der Gutachter zuvor nicht sehen konnte, können Kunde und Werkstatt die Ruhe bewahren. Dieses Risiko ist allein vom Schädiger zu tragen. Die Bindung des Werkunternehmers an von ihm erstellte Kostenvoranschläge kann strenger beurteilt werden.

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