Versteckte Mängel
Ihr gutes Recht
Unschuldig und es liegt ein Haftpflichtschaden vor?
Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der/die Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Weil der/die Geschädigte Laie ist, hat er/sie das Recht sich von Fachleuten beraten lassen. Rechtlich (Anwalt) und fachlich (Gutachter).
Die Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners ebenso übernehmen wie z.B. notwendige Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen oder eine mögliche Wertminderung des eigenen Fahrzeuges.
